Portrait

RECHTSANWALT
ROY SCHULZ

Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Technischen Universität Dresden und dem Referendariat in Dresden, Tokyo und Speyer ließ ich mich 2004 als selbständiger Rechtsanwalt nieder. Seitdem bin ich für Privatpersonen, Selbständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen tätig.

Anfangs habe ich im Immobilienrecht umfangreiche Expertise aufgebaut. Im Zusammenhang damit mehrten sich erbrechtliche Anfragen, so dass ich meine Tätigkeit in Richtung Erbrecht ausweitete. Mit Selbständigen und Unternehmern im Mandantenkreis gewann dabei auch das Thema Unternehmensnachfolge an Bedeutung. Zudem unterstütze ich meine Mandanten auf weiteren für sie relevanten Rechtsgebieten.

Gern stehe ich Ihnen auch für Vorträge zur Verfügung.

VORAUSSCHAUEND

Oft wird ein Anwalt erst aufgesucht, wenn es Streit gibt. Besser und kostengünstiger ist es, mit guter Beratung im Vorfeld künftigen Streit zu vermeiden. Das ist mein Anliegen.

MOBIL

Um die Hürden für die Beratung so weit wie möglich zu senken, komme ich auch gern zu Ihnen und berate Sie in Ihrem Büro oder zu Hause. Das spart Ihnen wertvolle Zeit und Sie haben auch alle Unterlagen zur Hand.

TRANSPARENT

Ich erläutere Ihnen verständlich und ohne Juristendeutsch alle weiteren Schritte und informiere Sie über entstehende Kosten. So erleben Sie keine Überraschungen.

STREITBAR

Auch wenn ein Rechtsstreit oft die schlechteste Lösung ist, lässt er sich nicht immer vermeiden. In dem Fall stehe ich an Ihrer Seite und kämpfe vor Gericht für Ihr Recht.

RECHTSGEBIETE

Ich bin vorrangig auf folgenden Gebieten aktiv.

IMMOBILIENRECHT

Gern prüfe ich für Sie Grundstückskaufverträge und unterstütze Sie bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Grundsstückskäufen. Im Bereich Mietrecht stehen Gewerbemietverträge und Kündigungsstreitigkeiten im Vordergrund.

ERBRECHT

Dies umfasst vor allem die Planung vor dem Erbfall, also Testamentsgestaltung, Schenkungen zu Lebzeiten, Unternehmensnachfolge, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung. Aber auch nach dem Erbfall stehe ich Ihnen rund um Fragen zu Erbausschlagung (Achtung: Frist 6 Wochen nach Kenntnis), Erbengemeinschaft, Pflichtteil usw. mit Rat und Tat zur Seite.

GEISTIGES EIGENTUM

Dieses Rechtsgebiet befasst sich mit immateriellen Gütern, also geistigen Produkten. Es umfasst Urheberrecht, Marken- und Wettbewerbsrecht, IT- und Medienrecht etc.
Aufgrund meines technischen wie auch kreativen Interesses spreche ich dabei auch die Sprache von Software-Entwicklern, Web-Designern, Fotografen und anderen.

VERTRAGSRECHT

Dieses Gebiet umfasst die Prüfung von Verträgen sowie Streitigkeiten zwischen Vertragspartnern über Mängel, Minderung, Vertragsrücktritt, Bezahlung von Rechnungen und ganz allgemein die korrekte Erfüllung von Verträgen und evtl. Schadensersatz. Gern erstelle ich mit Ihnen auch AGB für Ihr Geschäft.

HONORAR

Je nach Art und Umfang meiner Leistungen vereinbare ich mit Ihnen Pauschalhonorare, Stundensätze oder die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

BERATUNG

Im Rahmen der Beratung analysiere ich mit Ihnen gemeinsam Ihre Situation und zeige Möglichkeiten des weiteren Vorgehens auf. So erfahren Sie z.B. in Erbsachen alles über Ihre Rechte und Pflichten, sei es als Erbe, Pflichtteilsberechtigter, Vermächtnisnehmer oder sonstiger Beteiligter. Bei der Vorsorgeplanung informiere ich Sie, wer Ihre gesetzlichen Erben wären und zeige anhand Ihrer Vorstellungen erste Möglichkeiten der erbrechtlichen Gestaltung auf.

Für die Beratung berechne ich einen Stundensatz von 150,00 EUR zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer.

GESTALTUNG

Der Entwurf von Verträgen und AGB oder Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sowie die Gestaltung der Vermögens- oder Unternehmensnachfolge durch Testament, Erbvertrag oder bereits zu Lebzeiten erfordert aufgrund der Vielzahl denkbarer Konstellationen eine individuelle Honorarvereinbarung.

In Betracht kommen Pauschalen, Stundenhonorare oder Mischformen, deren Höhe laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Rechtsanwalts stehen muss.

UNTERSTÜTZUNG

Bei der Vertretung gegenüber anderen Beteiligten in Streitfällen, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht, richten sich die Gebühren meist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Die Höhe hängt hier vom Streitwert und den im Laufe des Verfahrens erfüllten Gebührentatbeständen ab (z.B. Wahrnehmung eines Gerichtstermins oder Abschluss einer gütlichen Einigung).

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesrechtsanwaltskammer. Eine Einschätzung des konkreten Kostenrisikos ermöglichen Prozesskostenrechner.

Mobirise
Anschrift

Rechtsanwalt Roy Schulz
Nürnberger Str. 31A
01187 Dresden

Kontakt

E-Mail: mail@schulz-anwalt.de
Telefon: 0176 20673473

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